Geschichte: USA-Angriff auf Syrien völkerrechtswidrig
Luftschlag war laut Bundestags-Gutachten völkerrechtswidrig
Autor: Welt
Veröffentlichung: 20.04.2018
Kategorie: Geschichte
Geschichte: Der Angriff der USA und ihrer Verbündeten in Syrien war völkerrechtswidrig, so ein Gutachten des Bundestags. Die Begründung, der Angriff sei ein Vergeltungsschlag wegen eines Chemiewaffeneinsatzes, sei „nicht überzeugend“.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat den von Deutschland unterstützten Militärschlag der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien als völkerrechtswidrig eingestuft. „Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar“, heißt es in einem elfseitigen Gutachten, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Quelle: Welt (https://www.welt.de/politik/deutschland/)
Weitere Quelle zu diesem Thema:
Syrien: Bundestags-Gutachten stuft Militärschlag als Rechtsbruch ein
Die Bundesregierung dürfe außerdem nicht mit zweierlei Maß messen. Wer den Angriff auf Jugoslawien 1999 und die gewaltsame Abtrennung des südserbischen Staatsgebiets Kosovo durch die NATO-Staaten rechtfertige, aber die Sezession und den Anschluss der Krim an Russland als Annexion und Völkerrechtsbruch bezeichne, tue genau das. Auf diese Weise werde das Völkerrecht zum Diffamierungsinstrument reduziert.
Quelle: Deutsche Welle
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